Motorradführerschein | Oldenburg

Axels Fahrschule in Oldenburg

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklasse A – dem Motorradführerschein und derren Erweiterungen. Sollten Dir dennoch Fragen offen bleiben, rufe uns gerne direkt an oder sende uns eine E-Mail.

Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
B196

Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 - bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Anmeldung: Mit 23 1/2 Jahren
Fahrunterricht: á 45 Minuten

Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Fahrunterricht: á 45 Minuten

Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM & A1 mit ein.

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
Fahrunterricht: á 45 Minuten

Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren max. 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren max. 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

Seit dem 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen fahren.

Hierzu ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig.

  • 5×90 Min. praktische Fahrstunden
  • 4×90 Min. klassenspezifische Fahrstunden
  • Klasse B wenigstens 5 Jahre
  • weniger als 1 Punkt

  • LMotorradführerschein
  • LKlasse AM
  • LErweiterungen Klasse A


Der Wechsel zu dieser Fahrschule war eine sehr gute Entscheidung, Fahrstunden innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen und auch die praktische Prüfung beim 1. Mal bestanden, man fühlte sich super vorbereitet...


Kann jedem Fahrschüler Axels Fahrschule nur empfehlen! Familiäres Klima, immer gute Laune und moderne Ausstattung. Habe mich immer wohl gefühlt, egal ob Theorie- oder Praxisstunden....

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